Sich aufeinander einstellen!

*Geburtsurkunde:
In den erste sieben Tag nach der Geburt muss das Baby beim Standesamt gemeldet werden. Lassen Sie sich die Geburtsurkunde mehrfach für weitere Behörden geben.
*Kinderausweis:
Beim Meldeamt können Sie den Kinderausweis und den für Reisen ins Ausland nötigen Reise-pass beantragen und Ihre oder die Steuerkarte Ihres Partners andern lassen (Kinderfreibetrag).
*Kindergeld:
Bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit erhalten Sie den Kindergeldantrag.
*Krankenkasse:
Ihre Krankenkasse benötigt die Geburtsur-kunde für die Auszahlung des Mutterschafts-geldes und die Versicherung Ihres Kindes.
*Elternzeit:
In der ersten Lebenswoche bietet sich die letzte Möglichkeit,dem Arbeitgeber schrift-lich Ihre Wünsche zur Elternzeit mitzuteilen.
*Elterngeld:
Den Antrag auf Elterngeld sollten Sie rechtrei-tig stellen,da es rückwirkend nur für die drei Lebensmonate vor gezahlt wird.
*Die U3 wird fallig:
Diese Untersuchung findet zwichen der vierten und sechsten Lebenswoche statt.
*Nachsorgehebamme:
Die Hebamme kontrolliert Ihre Rückbildung und unterstützt Sie rund um Stillen,Ernah-rung,Babypflege,Beziehung und Familie.
*Babykleidung:
Konfektionsgröße 50 bis 56,Strumpfhosen-größe 00,Mützenweite 34/36.