Sich aufeinander einstellen!

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*Geburtsurkunde:

In den erste sieben Tag nach der Geburt muss das Baby beim Standesamt gemeldet werden. Lassen Sie sich die Geburtsurkunde mehrfach für weitere Behörden geben.

*Kinderausweis:

Beim Meldeamt können Sie den Kinderausweis und den für Reisen ins Ausland nötigen Reise-pass beantragen und Ihre oder die Steuerkarte Ihres Partners andern lassen (Kinderfreibetrag).

*Kindergeld:

Bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit erhalten Sie den Kindergeldantrag.

*Krankenkasse:

Ihre Krankenkasse benötigt die Geburtsur-kunde für die Auszahlung des Mutterschafts-geldes und die Versicherung Ihres Kindes.

*Elternzeit:

In der ersten Lebenswoche bietet sich die letzte Möglichkeit,dem Arbeitgeber schrift-lich Ihre Wünsche zur Elternzeit mitzuteilen.

*Elterngeld:

Den Antrag auf Elterngeld sollten Sie rechtrei-tig stellen,da es rückwirkend nur für die drei Lebensmonate vor gezahlt wird.

*Die U3 wird fallig:

Diese Untersuchung findet zwichen der vierten und sechsten Lebenswoche statt.

*Nachsorgehebamme:

Die Hebamme kontrolliert Ihre Rückbildung und unterstützt Sie rund um Stillen,Ernah-rung,Babypflege,Beziehung und Familie.

*Babykleidung:

Konfektionsgröße 50 bis 56,Strumpfhosen-größe 00,Mützenweite 34/36.

Der 1. Monat

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